Compliance soll Ihr Unternehmen präventiv vor einem Fehlverhalten bewahren, das auf Unwissenheit oder Fahrlässigkeit beruht. Es ist die Pflicht der Unternehmensleitung alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen um Gesetzesverstöße zu vermeiden. Im Falle eines Gesetzesverstoßes kann das Management für die Nichtbeachtung der Organisationssicherheit durch unzureichende Compliance-Organisation persönlich haftbar gemacht werden.
Die Konzentration der Kanzlei liegt auf Compliance. Dabei beschäftigen wir uns vor allem mit den folgenden Schwerpunkten:
Datenschutz
Jeder Betrieb muss den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) entsprechen. Dabei sieht das Gesetz vor, dass ein bestellter Datenschutzbeauftragter die Einhaltung der Vorschriften im Betrieb überwacht.
Bei der Compliance im Vertragsrecht werden Verträge der Kernprozesse und unterstützenden Prozesse wie Versicherungs-, Arbeits- und Mietverträge etc. überwacht.Weiterlesen »
IT-Recht
Neben dem Datenschutz, dass Aufgrund seiner Vielfalt als eigener Compliance-Baustein betrachtet wird, bietet sich auch eine Überwachnung der Maßnahmen mit Bezug zum IT-Recht an.Weiterlesen »
Umweltrecht
Jedes Unternehmen muss den Anforderungen des Umweltrechts entsprechen. Die Art der Umsetzung ist dabei frei definierbar.Weiterlesen »